Zugelassene Kontrollstellen
Die unten aufgeführten Kontrollstellen haben mit der ICB AG einen Vertrag und dürfen die BIOSUISSE ORGANIC Kontrollen im Ausland durchführen. Die Kontrollstellen können in denselben Ländern Bio Suisse Kontrollen durchführen, in welchen sie gemäss ihrer Akkreditierung für die EU-Biokontrolle zugelassen sind.
Die Listen, in welchen Ländern die Kontrollstellen zugelassen sind, finden Sie
Für Länder innerhalb der EU/EEA/CH: Control authorities and control bodies in the EU/EEA/CH (1)
Für Länder ausserhalb der EU: Control bodies and authorities for equivalency (2)
Für Kontrollstellen, die auf dem Anhang 2 der Schweizer Bundesverordnung über den Biolandbau stehen: Länderliste (3)
Kontrollstelle | Firmenstandort | Akkreditiert für die in den Listen (1), (2) und/oder (3) aufgeführten Ländern |
Die Niederlande
| Von ICB AG auch für Die Niederlande zugelassen | |
Italien
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Von ICB AG nicht für die Ukraine zugelassen
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Deutschland
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Von ICB AG nicht für Ägypten und die Ukraine zugelassen
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Argentinien
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Von ICB AG nicht für die Ukraine zugelassen
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