Sie sind ein in der Schweiz oder Liechtenstein ansässiger Importeur und möchten importierte Bio Produkte mit der Knospe auszeichnen?



Häufige Fragen für Schweizer Importeure von BIOSUISSE ORGANIC Produkten

Was ist Bio Suisse?
Bio Suisse ist die führende Bio-Organisation der Schweiz und Eigentümerin der Marke Knospe. Der 1981 gegründete Dachverband vertritt die Interessen seiner rund 7'100 Schweizer Mitglieder (Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe).
Über 1'000 Schweizer Verarbeitungs- und Handelsfirmen haben einen Lizenzvertrag mit Bio Suisse.
Voraussetzung für den Import von Knospe-Produkten: Lizenzvertrag mit Bio Suisse
Voraussetzung für die Verwendung der Knospe ist neben einer gültigen Zertifizierung nach dem Schweizer Standard SR 910.18 auch ein gültiger Lizenzvertrag mit Bio Suisse und die Einhaltung der Bio Suisse Richtlinien und Weisungen für die Erzeugung, Verarbeitung und den Handel von Produkten aus biologischem (ökologischem) Anbau.
Welche Produkte können Bio Suisse zertifiziert werden?
Bio Suisse schränkt die Knospe-Auszeichnungen von ausländischen Erzeugnissen bei ausreichender Inlandversorgung oder bei vollständiger Verarbeitung im Ausland ein. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite von Bio Suisse unter Importpolitik.
Müssen die Lieferanten und die Kunden des an einer Bio Suisse zertifizierten Betriebs ebenfalls Bio Suisse zertifiziert sein?
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Damit Produkte in der Schweiz als BIOSUISSE ORGANIC vermarktet werden können, muss die gesamte Kette der beteiligten Unternehmen eine Bio Suisse Zertifizierung vorweisen: vom Landwirtschaftsbetrieb und Lagerhalter über den Verarbeiter bis zum Händler und Exporteur.
Auch Lohnlager müssen nach Bio Suisse Richtlinien kontrolliert werden.

Voraussetzungen für eine Bio Suisse Zertifizierung?
Grundvoraussetzung für die Zertifizierung eines Betriebes im Ausland nach Bio Suisse Richtlinien ist eine bereits vorhandene Zertifizierung nach EU-Standard EU 834/2007 oder äquivalent und die Einhaltung der Bio Suisse Richtlinien (Zusammenfassung Richtlinien)
Wer macht die Bio Suisse Kontrollen?
Die Bio Suisse Kontrollen werden von den Kontrollstellen der zu zertifizierenden Betriebe gemacht. Auftraggeber für eine Bio Suisse Kontrolle ist der Betrieb. Diese Kontrollstellen müssen mit ICB AG einen Kontrollvertrag haben. Wenn in einem Land ein Vertragspartner zur Verfügung steht müssen EU- und Bio Suisse Kontrolle von dieser Kontrollstelle durchgeführt werden.
Die Liste unserer Vertragspartner finden Sie hier.
Wer beantragt die Bio Suisse Kontrolle und Zertifizierung?
A. Bio Suisse Kontrolle vor Ort
Der Betrieb beauftrag seine Kontrollstelle, eine Bio Suisse Kontrolle durchzuführen. Die Kontrollstelle schickt uns anschliessend die Unterlagen für eine Bio Suisse Zertifizierung zu.
B. Bio Suisse Zertifizierung durch ICB AG
Die Bio Suisse Zertifizierung eines Betriebs wird in der Regel vom Importeur bei uns beantragt. Dieser muss Lizenznehmer der Bio Suisse für die gewünschten Produkte sein.
Wer trägt die Kosten?
Die Kontrolle durch seine Kontrollstelle trägt im Normalfall der zu zertifizierende Betrieb selber.
Die Kosten der Bio Suisse Zertifizierung durch die ICB AG wird in der Regel vom Importeur übernommen. Dieser gibt der ICB AG vor der erstmaligen Bearbeitung einen Betrieb sein Einverständnis.
Das Gebührenreglement kann bei ICB AG angefordert werden.
Wie lange ist das Zertifikat gültig?
Die Bio Suisse Zertifizierung basiert auf der EU-Bio Zertifizierung. Deshalb ist auch das Inspektionsdatum für die EU-Bio-Kontrolle massgebend. Ab Bio-Kontrolle ist das Bio Suisse Zertifikat in der Regel ca. 1.5 Jahre gültig.
Wie oft müssen eine Bio Suisse Kontrolle und Zertifizierung stattfinden?
Für eine lückenlose Zertifizierung muss die Bio Suisse Kontrolle und jährlich stattfinden.